Bestatter 3570,00
470,00
Überführung eines Verstorbenen im geschlossenen BKW zum Friedhof oder Krematorium
Stadt Wetzlar, Stadt Gießen, Stadt Aßlar
und umliegende Gemeinden der aufgeführten Städte
Montag bis Samstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
300,00
Hygienische Versorgung mit äußerlicher Einbalsamierung des Verstorbenen inkl. Versorgung im Bereich des Gesichts
1850,00
Kiefersarg - antik gebeizt mit Wulst, 2 Kehlungen und Tulpenschnitzung.
Inkl. 6 Griffe
100,00
Einkleiden mit privater Kleidung des Verstorbenen (Zweiteiler)
180,00
Decke und Kissen
120,00
Beantragen von Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt (Regional),
Abmeldung von der gesetzlichen Rente und Krankenkasse, inkl. Erstantrag für das Sterbevierteljahr für Witwen/Witwerrente
Anträge / Friedhofsamt
400,00
Erdbeisetzung mit Trauerfeier inkl. Grunddekoration
140,00
Aufbahrung des Verstorbenen im Abschiedsraum
Friedhof 3217,00
24,00
Gebühren für 3 Sterbeurkunden
265,00
Überführung des Sarges vom Aufbewahrungsraum oder der Trauerhalle des
Bestattungsfriedhofes zum Grab und Einsenken des Sarges
220,00
Benutzung der Trauerhalle
350,00
Sargbukett, 2 Gestecke recht/links
Cremeweiß mit Grün
2258,00
Erdrsondergrabstätte (Nutzungsrecht 30 Jahre)
inkl. Beisetzungsgebühr
100,00
Orgelspieler und Nutzungsgebühr Orgel zur Trauerfeier
Made with
Easiest Website Builder